Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Society Outsiders.
Entwurf – noch nicht freigegeben
Entwurf. Diese AGB müssen vor der Verwendung anwaltlich geprüft werden – insbesondere Haftung, Nutzungsrechte, Zahlungsbedingungen und die Frage, ob auch Verbraucher beliefert werden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Society Outsiders GbR (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber über Leistungen aus den Bereichen Design, Webentwicklung, Onlinemarketing, Softwareentwicklung und Beratung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Agentur ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Zugänge und Informationen rechtzeitig bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 4 Leistungsänderungen
Wünscht der Auftraggeber Änderungen am vereinbarten Umfang, erstellt die Agentur ein ergänzendes Angebot. Bis zu dessen Annahme gilt der ursprüngliche Umfang.
§ 5 Abnahme
Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie freigibt oder nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung schriftlich Mängel anzeigt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Bei Projekten ab 3.000 € werden 40 % bei Auftragserteilung, 30 % nach Designfreigabe und 30 % nach Abnahme fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Laufende Leistungen werden monatlich abgerechnet.
§ 7 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Rechte an eingesetzten Standardkomponenten, Bibliotheken und Schriften richten sich nach deren jeweiligen Lizenzen. Die Agentur bleibt berechtigt, allgemein einsetzbare Bausteine weiterzuverwenden.
§ 8 Referenznennung
Die Agentur darf erbrachte Leistungen unter Nennung des Auftraggebers als Referenz verwenden. Der Auftraggeber kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.
§ 9 Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Rankings, Reichweiten oder wirtschaftliche Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen, da diese von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur abhängen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Dauerschuldverhältnisse wie Betreuungs- und Hostingleistungen laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der Agentur. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01. August 2026